Holzwürfel mit den Buchstaben CE (Symbolbild) / ©made_by_nana - stock.adobe.com
Aufgaben der Produktsicherheit
Wer in Deutschland bzw. der EU Produkte auf den Markt bringen will, muss sicherstellen, dass diese Produkte den EU-Verordnungen und EU-Richtlinien entsprechen. Die EU-Verordnungen gelten unmittelbar und müssen nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden. Bei den EU-Richtlinien verhält es sich so, dass diese noch in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Dieses geschieht durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die jeweiligen nachgeordneten Verordnungen. Das Produkt muss dann den dort festgelegten sicherheitstechnischen und formellen Anforderungen entsprechen. Die Pflicht zur Umsetzung dieser jeweiligen Anforderungen liegt dabei bei dem Hersteller, Importeur/Einführer, Händler sowie dem Aussteller.
Ziel ist es, in ganz Europa
- den freien Warenverkehr zu gewährleisten
- Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und
- für den Verbraucher ein einheitliches Schutzniveau sicher zu stellen.
- Spielzeuge
- Elektrische Betriebsmittel (Elektrohaushaltsgeräte wie z.B. Kaffeemaschinen oder Lampen)
- Persönliche Schutzausrüstungen (z.B. Sonnenbrillen, Taucherbrillen oder Kinderfahrradhelme)
- Maschinen (z.B. Bohrmaschinen oder Pedelecs)
- Aufzüge
- Gasgeräte (z.B. Gasgrill)
- Sportboote
- Die Produkte auf dem Markt kontinuierlich zu überwachen sowie diese bei dem Hersteller / Einführer / Händler / Aussteller zu kontrollieren.
- Im Rahmen gezielter Programme Mängelschwerpunkte und Warenströme zu ermitteln.
- Beschwerden von Verbrauchern oder Wirtschaftsakteuren/ Mitbewerbern nach zu gehen und auf Stichhaltigkeit zu prüfen.
- Wenn erforderlich: Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher zu treffen, wie zum Beispiel den Weiterverkauf von Produkten zu untersagen, diese zurück zu rufen oder gar vernichten zu lassen.
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