Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Hotline der Geschäftsstelle Gigabit unter 0211 475-3491 oder schreiben eine E-Mail an das Funktionspostfach digitalpakt-schulebrd.nrw.de (digitalpakt-schule[at]brd[dot]nrw[dot]de).
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Lehrerausstattung
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen für die digitale Ausstattung von Lehrkräften an Schulen in Nordrhein-Westfalen.
Wer ist antragsberichtigt?
Antragsberechtigt sind:
- Träger von Schulen in öffentlicher Hand,
- Träger von genehmigten Ersatzschulen und
- Träger von staatlich anerkannten Altenpflegeschulen nach § 4 Absatz 2 des Altenpflegegesetzes und (Kinder-)Krankenpflegeschulen nach § 4 Absatz 2 des Krankenpflegegesetzes beziehungsweise Pflegeschulen nach § 9 PflBG sowie von den Bezirksregierungen staatlich anerkannte Ausbildungsstätten in weiteren Gesundheitsfachberufen (Ergotherapie, Logopädie, Berufe in der Physiotherapie, pharmazeutisch-technische Assistenz, Podologie, Hebammen, Orthoptik, medizinisch-technische Assistenz und Diätassistenz).
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