Ingenieurin plant einen Entwurf (Symbolbild / ©Sergey Nivens - stock.adobe.com
Anerkennung einer Berufsbezeichnung
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ durch gesetzliche Regelungen der Bundesländer geschützt. Wer diese Bezeichnung führen darf und alle weiteren Informationen zum Thema finden Sie auf der nächsten Seite.
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ durch gesetzliche Regelungen der Bundesländer geschützt. Die Führung der Berufsbezeichnung ist eine Form der Berufsausübung und setzt den erfolgreichen Abschluss eines naturwissenschaftlichen oder technischen Hochschulstudiums voraus.
Nach dem Ingenieurgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (IngG NRW) darf die Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ führen, wer in Deutschland ein naturwissenschaftliches oder technisches Hochschulstudium mit der Dauer von mindestens drei Studienjahren erfolgreich absolviert hat.
Wer im Ausland einen Studienabschluss als Ingenieurin oder als Ingenieur erworben oder eine Ingenieurausbildung absolviert hat, darf die Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ führen, wenn er von der zuständigen Bezirksregierung die Genehmigung hierzu erhalten hat. Die Genehmigung wird erteilt, wenn die im Ausland erworbene berufliche Qualifikation einem deutschen Ingenieurabschluss gleichwertig ist.
Der Antrag auf Genehmigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin"
ist im Land Nordrhein-Westfalen schriftlich bei der für den Wohnort zuständigen Bezirksregierung zu stellen. Ist dieser nicht gegeben, ist der Antrag bei der Bezirksregierung zu stellen, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Sitz des Arbeitgebers befindet.
Bei Antragstellern, die im Bauwesen tätig sind und zukünftig Kammermitglied in der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen werden möchten, besteht nach der am 31.08.2018 in Kraft getretenen Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE NRW) die Möglichkeit, sich hinsichtlich eines Antrages auf Erteilung der Genehmigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ direkt an die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen zu wenden.
Antrag
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Identitätsnachweis (Kopie des Ausweises);
- tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache (inklusive Angaben zur Staatsangehörigkeit);
- Fotokopie der Heiratsurkunde bei Namensänderungen;
- Fotokopie des ausländischen Originaldiploms oder Abschlusszeugnisses;
- Fotokopie der Übersetzung des Diploms oder Zeugnisses ins Deutsche;
- Fotokopie des Notenspiegels (Index) zum Diplom/Zeugnis im Original;
- Fotokopie der Übersetzung des Notenspiegels (Index) zum Diplom/Zeugnis ins Deutsche;
- tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit in deutscher Sprache;
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrungen und sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind (Vorlage einer Fotokopie von Original und Übersetzung);
- Erklärung, ob und bei welcher Stelle bereits ein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde
- Nachweise darüber, dass eine Erwerbstätigkeit in Nordrhein-Westfalen ausgeübt werden soll (nur bei Antragsteller*innen, deren Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union, einem weiteren Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz liegt);
Weiterführende Informationen/Links
- Ingenieurgesetz NRW (IngG NRW)
- Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW (BQFG NRW)
- Verordnung über die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW für die nach dem Ingenieurgesetz reglementierte Berufsbezeichnung vom 10. Juli 2018
- Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen
- Ausländische Abschlüsse und Grade
- Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: