Straßenschild "Rotlichtviertel" (Symbolbild) / ©Thomas Reimer / Fotolia.com
Prostituiertenschutzgesetz
Grundlegende Informationen für Prostitutionsbetriebe über die Definition des Prostitutionsgewerbes und der Anzeige- und Erlaubnispflicht sowie die erforderlichen Vordrucke
Grundlegende Informationen für Prostitutionsbetriebe
Zum 1. Juli 2017 trat das „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG)“ in Kraft. Dieses Gesetz reguliert u.a. die Tätigkeit gewerblichen Prostitutionsbetrieben sowie die Ausrichtung von Prostitutionsveranstaltungen, indem Erlaubnis- und Anzeigepflichten begründet und die Rahmenbedingungen der Berufsausübung geregelt werden. Bezogen auf die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallenden Prostitutionsbetriebe besteht ergänzend zur Anzeigepflicht nach § 14 GewO nunmehr eine Erlaubnispflicht.
Definition des Prostitutionsgewerbes nach dem ProstSchG:
Grundsätzlich betreibt ein „Prostitutionsgewerbe“, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er
- eine Prostitutionsstätte betreibt,
- ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
- eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
- eine Prostitutionsvermittlung betreibt.
Downloads und Formulare
Rechtsvorschriften
- Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG)
- Durchführungsverordnung Prostituiertenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DVO ProstSchG NRW)
- Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter (Prostitutionsanmeldeverordnung - ProstAV)
- Verordnung über das Führen einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Prostitutions-Statistikverordnung - ProstStatV)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes gegenüber dem Prostitutionsgewerbe (ProstSchGVwV-Gewerbe) (Veröffentlichung folgt in Kürze)
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: