Luftfahrtpersonal - Ausbildung und Lizenzen
Standardisierung für Flugprüfer FE(A); CRE(A) im Mai 2024
Die Bezirksregierung Düsseldorf bietet für den Zeitraum 06 Mai 2024 nachfolgende Standardisierungslehrgänge für Flugprüfer der Kategorie FE(A) und CRE(A) an:
1.) Standardisierung (Auffrischungslehrgang für Prüfer gemäß FCL.1025.) zur Verlängerung einer Prüferberechtigung FE(A) oder CRE(A):
Termin: Montag 06.05.2024 (ganztägig)
Ort: Bezirksregierung, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
Anmeldungen und Fragen bitte per E-Mail an Dez26.Flugprueferbrd.nrw.de (Dez26[dot]Flugpruefer[at]brd[dot]nrw[dot]de)
Ansprechpartner: Herr Plückthun, Telefon 0211-475 9278 oder Herr Ketting 0211-475 3395
Anmeldeschluss: 01. Mai 2024
Die bloße Teilnahme an der Standardisierung begründet keinen Rechtsanspruch auf einen Erwerb, eine Verlängerung oder Erneuerung der Prüferberechtigung.
Berichte des Prüfers Umgang mit dem Bericht des Prüfers:
1. Das abgezeichnete Original erhält der Bewerber (w/m/d).
2. Alle weiteren Aufzeichnungen verbleiben beim Prüfer.
3. Der Bericht des Prüfers ist immer vollständig (alle Seiten) durch den Prüfer einzureichen.
Bei der Übersendung per Mail ist der Bericht des Prüfers als PDF mit dem Dateinamen:
„Datum der Prüfung_Prüfername-Prüfernummer_Name des Bewerbers(w/m/d)“
Datum der Prüfung: Jahr-Monat-Tag
Prüfername: Mustermann
Prüfernummer: DE-0815
Name des Bewerbers: Müller
Anrede: weiblich/männlich/divers
(Beispiel: 2024-03-17_MUSTERMANN-DE-0815_Müller(w oder m oder d).pdf)
unter dem Betreff: „Prüfername, Prüfernummer – Name des Bewerbers (w/m/d)“ an die E-Mail-Adresse dez26.flugpruefungenbrd.nrw.de (dez26[dot]flugpruefungen[at]brd[dot]nrw[dot]de) zu senden.
Bei Erstprüfungen, die durch die Bezirksregierung beauftragt wurden, wird das Abrechnungsformular zusammen mit dem Bericht des Prüfers übersendet.
Das Format für die Beschriftung der Abrechnung ist:
(Beispiel: 2024-03-17-RK_MUSTERMANN_Müller(w oder m oder d).pdf)
Bitte beachten Sie beim Einreichen der Berichte des Prüfers, dass die Datei der E-Mail als Anhang im Format „pdf“ beigefügt sein muss. Per Cloud oder durch sonstige Links zur Verfügung gestellte Dokumente gelten nicht als vorgelegt im Sinne von FCL.1030 b) (3).
Information zur Lizenzausstellung Persönliche Referenznummer für das Medical:
Leitfaden Fliegen gegen Entgelt
Mit Änderung der EU-Verordnung 965 aus 2012 am 7. April 2014 hat sich die gesetzliche Grundlage für das Fliegen gegen Entgelt grundsätzlich geändert.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Lizenzwesen hat einen Leitfaden veröffentlicht, um die schwierige rechtliche Lage zu erläutern. In diesem Leitfaden werden alle flugbetrieblichen und lizenzrechtlichen Bestimmungen für das Fliegen gegen Entgelt in der Allgemeinen Luftfahrt dargestellt.
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