Mitteilung vom 06.02.2012:
Die Trianel Kraftwerk Krefeld Projektgesellschaft mbH Co. KG hat am 06.02.2012 einen Genehmigungsantrag für das GuD-Kraftwerk Uerdingen vorgelegt. Beantragt wird die Erteilung eines Vorbescheides und einer 1. Teilgenehmigung. Das nebenstehende 3-D-Bild zeigt das geplante GuD-Kraftwerk im CHEMPARK Uerdingen.
Wie sind die nächsten Schritte im Genehmigungsverfahren? Im Folgenden ist der weitere Ablauf eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens dargestellt:
Zunächst werden die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität gemeinsam mit allen im Genehmigungsverfahren zu beteiligenden Behörden und Stellen geprüft. Wenn die Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die Antragsunterlagen zu vervollständigen sind, wird der Trianel Kraftwerk Krefeld Projektgesellschaft mbH Co. KG hierzu eine Frist eingeräumt. Soweit die Antragsunterlagen vollständig und plausibel sind, werden die Antragsunterlagen komplett im Internet zur Verfügung gestellt. Interessierte können dann jederzeit die Antragsunterlagen einsehen.
Im Anschluss an die Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität erfolgen die Behördenbeteiligung und die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt und im Internet sowie in regionalen Tageszeitungen. Soweit Einwendungen erhoben werden, werden diese gemeinsam mit den Einwendern in einem Erörterungstermin besprochen. Erst nach einer Auswertung der Ergebnisse erfolgt die Genehmigungsentscheidung.
Mitteilung vom 16.05.2012
Inzwischen hat Trianel den Antrag auf Erlass eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides nach § 9 BImSchG zur Feststellung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens u. a. in emissions- und immissionsschutzrechtlicher Hinsicht und einer 1. Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG u. a. für die der Baustelleneinrichtungsflächen abschließend vervollständigt.
Als nächster Schritt wird der immissionsschutzrechtliche Antrag offengelegt. Unter Berücksichtigung der Bestimmungen der IVU-VO Wasser wird zeitgleich der Antrag der Currenta auf Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9, 11 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Übernahme von Abwasser aus dem geplanten GuD-Kraftwerk zum Rhein mit offengelegt.
Sowohl der immissionsschutzrechtliche Antrag als auch der wasserrechtliche Antrag liegen in der Zeit vom 29.05.2012 bis einschließlich 28.06.2012 an folgenden Stellen zur Einsicht aus:
· Bezirksregierung Düsseldorf,
· Stadt Krefeld, Stadthaus,
· Stadt Duisburg, Bezirksamt Rheinhausen,
· Stadt Moers, Altes Rathaus,
· Stadt Meerbusch, Bürgerbüro Sicherheit und Umwelt,
· Stadt Neukirchen-Vluyn, Rathaus.
Darüber hinaus stehen die Antragsunterlagen vom 29.05.2012 bis einschließlich 28.06.2012 auch im Internet unter der Adresse (http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/immissionsschutz/Aktuelle_Mitteilungen_zum_GuD-Kraftwerk_Uerdingen.html) zur Verfügung.
Sowohl Einwendungen gegen den immissionsschutzrechtlichen Antrag als auch Stellungnahmen zum wasserrechtlichen Antrag können schriftlich bei der Bezirksregierung Düsseldorf oder bei den genannten Auslegungsstellen innerhalb der Einwendungsfrist vom 29.05.2012 bis 12.07.2012 vorgebracht werden.
Sofern ein öffentlicher Erörterungstermin stattfindet, werden die Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, am Dienstag, den 21.08.2012 ab 09.30 Uhr im Ausbildungszentrum des CHEMPARK Krefeld-Uerdingen, Gebäude A8, Raum 131, Duisburger Straße 221, 47829 Krefeld statt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 19 vom 18.05.2012 der Bezirksregierung Düsseldorf und den örtlichen Tageszeitungen.
Sabine Thaler
53 (Dezernat 53: Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz)
E-Mail an Ansprechpartner/in Sabine Thaler
Tel.: 0211 475-2244
Fax: 0211 475-2790
Siegfried Goetsch
53 (Dezernat 53: Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz)
E-Mail an Ansprechpartner/in Siegfried Goetsch
Tel.: 0211 475-2241
Fax: 0211 475-2790