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Umweltschutz - Immisionsschutz
 

 
 

05.08.2011

CO-Pipeline Aktuell

Was wird derzeit gemacht?
     

Fortsetzung der Isolationsprüfung an der CO-Pipeline auch im letzten Teilbereich
Fortführung von Bauarbeiten an der CO-Pipeline zulässig (01.08.2011)
Eingang der schriftlichen Urteilsgründe (25.07.2011)
Fortsetzung der Isolationsprüfung an der CO-Pipeline (Juni 2011)
Entscheidung des Verwaltungsgerichts (Mai 2011)
Bauarbeiten an der CO-Trasse (März 2011)
 
Das Gutachten zur Erdbebensicherheit (März 2011)
Stand Februar 2011

 

Fortsetzung der Isolationsprüfung an der CO-Pipeline auch im letzten Teilbereich (05.08.2011)

Pressemitteilung vom 05.08.2011

 

Fortsetzung der Isolationsprüfung an der CO-Pipeline zulässig (01.08.2011)

Nach dem derzeitigen Stand sind Arbeiten an der CO-Pipeline grundsätzlich möglich – auch vor dem Hintergrund des Urteils vom Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 25. Mai 2011.

Weil das Urteil nicht rechtskräftig ist, gilt für den Bau der CO-Pipeline der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) aus dem Jahr 2007. Nach dieser im einstweiligen Rechtsschutzverfahren getroffenen Entscheidung besteht für die Bayer Material Science AG (BMS) die Möglichkeit, den Bau auf eigenes Risiko fortzusetzen. In der Begründung des OVG hieß es, dass durch den Bau keine unumkehrbaren schwerwiegenden Nachteile geschaffen würden.

 

Eingang der schriftlichen Urteilsgründe (25.07.2011)

Nach der Gerichtsverhandlung Ende Mai sind am Montag, 25. Juli die schriftlichen Urteilsgründe bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingegangen.
Nach einer Auswertung der Gründe wird eine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen werden.

 

Fortsetzung der Isolationsprüfung an der CO-Pipeline (Juni 2011)

Pressemitteilung vom 27.06.2011

 

Entscheidung des Verwaltungsgerichts (Mai 2011)

Entscheidung des Verwaltungsgerichts

 

Bauarbeiten an der CO-Trasse (März 2011)

Die Bayer MaterialScience AG hat die Bezirksregierung darüber in Kenntnis gesetzt, dass es ab Montag, dem 21.03.2011 wieder Arbeiten an der CO-Trasse geben wird.      
Hierbei handelt es ich um Arbeiten außerhalb der Bereiche des Baustopps. Vorgesehen sind Oberflächenwiederherstellungen und das Setzten von Schilderpfählen.

 

Das Gutachten zur Erdbebensicherheit (März 2011)

Gutachten zur Erdbebensicherheit

 

Was wird derzeit gemacht
(Stand Februar 2011)?

Zurzeit besteht ein Baustopp (siehe auch FAQ „Baustopp“) für 5 Kreuzungsbereiche, in denen wegen möglicher Fehler an der Isolation (siehe auch FAQ „Wie wird die Funktionsfähigkeit des Korrosionsschutzes überprüft?“) das Produktenrohr noch einmal zur Überprüfung der Rohrumhüllung gezogen werden muss.

Andere Bauarbeiten sind generell möglich.

Die Bodensackungen, die an einigen Stellen an der Trasse aufgetreten sind (siehe auch FAQ „Was hat es mit den Bodensackungen an Teilen der Trasse auf sich?“), werden momentan durch ein geotechnisches Büro in ihrer Lage und Größe aufgenommen.


 

Wie geht es weiter
(Stand Februar 2011)?

Nach einer Aufhebung des Baustopps durch die Bezirksregierung Düsseldorf können die Produktenrohre an den 5 Kreuzungsbereichen gezogen und die Fehler an der Isolation entweder behoben oder das Leitungsrohr ausgetauscht werden. Hierfür wird es teilweise erforderlich auch das Mantelrohr auszubauen. Nach der Reparatur der Isolation werden die Rohre wieder eingebaut und die Unversehrtheit der Umhüllung durch entsprechende Messungen geprüft. Anschließend werden die Rohre wieder an den Strang angeschweißt, dies geschieht mit sogenannten Garantienähten, die einer 200%-igen Überprüfung unterzogen werden. Garantienähte werden außer durch die „normale“ Überprüfung (siehe auch FAQ „Werden die Rohre fachgerecht geschweißt und verlegt?) außerdem mittels eines weiteren Prüfverfahrens untersucht, das mit dem Sachverständigen abgestimmt wird.

Die Fernwirkkabel, die noch an einigen Stellen eingezogen werden müssen, werden eingezogen.

Die Daten der aufgenommenen Bodensackungen werden ausgewertet und danach über das weitere Vorgehen entschieden.